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4. Juni 2015 durch
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UTE Unternehmensberatung, Torsten Eichel

Alles NEU macht der Mai

und der ist bekanntlich jetzt vorbei...

Alles NEU macht der Mai und der ist bekanntlich jetzt vorbei... 
Machen stattdessen Sie mit Ihrem Unternehmen "alles NEU", entwickeln Sie neue Produkte oder Verfahren und lassen Sie sich diese Innovationen fördern! Mit bis zu 171.000 Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 
Wir, ein kleines Team aus erfahrenen Beratern und Ingenieuren, haben uns auf die Beantragung dieser Zuschüsse spezialisiert und unterstützen Sie bereits bei der Auswahl des geeigneten Projekts. Projekte finden sich im Bereich anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Die Fördermittel werden von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellt und haben für das Jahr 2015 ein Budget von 543 Millionen Euro. Gefördert werden Projekte von Einzelunternehmen, Kooperationsprojekte zwischen mehreren Unternehmen und Projekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. 
Sie planen also gerade die Entwicklung eines neuen Produkts oder Verfahrens? Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung eines Teils der finanziellen Mittel. 
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Projekts, "schärfen" dieses gemeinsam mit Ihnen hinsichtlich der Anforderungen des Ministeriums bzw. des Projektträgers, erstellen für Sie den kompletten Förderantrag, die Zahlungsanforderungen sowie den Zwischen- und Endbericht und übernehmen das Projektcontrolling sowie ggf. die Kommunikation mit dem Projektträger bzw. dem Ministerium. 
Ihr Aufwand für die Erstellung des Förderantrages beträgt dabei in Summe ca. 1,5 Manntage, die sich auf einen Zeitraum von rund vier bis fünf Wochen verteilen. In dieser Zeit haben wir in der Regel den kompletten Antrag bereits fertig gestellt! 
Wir arbeiten dabei ausschließlich erfolgsorientiert. Es sind weder Gebühren noch Vorauszahlungen durch Ihr Unternehmen zu leisten. Unser Honorar ist erst dann fällig, wenn Sie den positiven Zuwendungsbescheid erhalten haben und das Geld bei Ihnen eingegangen ist. 
Gerne stellen wir den Kontakt zu einem unserer Referenzkunden her, damit Sie sich persönlich über die Erfahrungen mit unseren Dienstleistungen informieren können. 
Rufen oder schreiben Sie mich hierzu gerne jederzeit an. Ich stehe Ihnen selbstverständlich auch für jegliche Rückfragen zu diesem Thema stets zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns!

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UTE Unternehmensberatung, Torsten Eichel 4. Juni 2015
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